Was macht eigentlich der Vorstand einer LG?
Die Aufgaben des Vorstandes einer LG sind in der DRC-Satzung (vgl. §§ 26 ff und § 41der Fassung von 2004) beschrieben:
Danach ist der 1. Vorsitzende der Vertreter des Vorstandes, der die LG/BZG nach innen und außen vertritt. Bei Abwesenheit des V1 wird diese Funktion vom 2. Vorsitzenden wahrgenommen. Kassenwart und Schriftführer bilden mit den beiden Vorsitzenden den engeren Vorstand. Der Schwerpunkt der Arbeit des Kassenwarts ist das Rechnungswesen der LG/BZG, der des Schriftführers die Öffentlichkeitsarbeit und der Protokolldienst.
Der Vorstand führt die Geschäfte und Angelegenheiten der LG/BZG und koordiniert das Ausbildungs-, Prüfungs- und Veranstaltungsprogramm innerhalb der LG/BZG. Beschlüsse zu diesen Themen fasst der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliederversammlung kann Obleute für besondere Funktionsbereiche wählen.
Darüber hinaus hat der Vorstand folgende weitere wichtige Aufgaben: (die Auflistung ist unvollständig und nur Beispiele genannt)
1. Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung.
2. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
3. Verwaltung der Buchführung über die Finanzen der LG.
4. Unterstützung der Bezirksgruppen.
5. Betreuung/Information der Mitglieder.
6. Planung/Vorbereitung und Durchführung von jagdlichen Prüfungen.
7. Die Interessen der LG im erweiterten Vorstand des DRC vertreten.
8. Beschlüße des Bundes – Vorstands und Bundesveranstaltungen vorbereiten und durchführen.